Die Steuererklärung ausfüllen


So sparen Sie Zeit und Geld
Damit das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zur Tortur wird, muss man einige Punkte beachten – hier die wichtigsten:


Andere arbeiten lassen
Wen die eigene Zeit für das ausfüllen einer Steuererklärung reut, wem es zu kompliziert wird oder wer eine optimal profesionel ausgefüllte Steuererklärung wünscht, dem biete ich meine Dienste an. Informieren sie sich auf dieser Webseite über meine Dienstleistungen, Preise und nehmen sie mit mir Kontakt auf.


Die richtige Vorbereitung

Alle erforderlichen Unterlagen sollten griffbereit sein. Dazu gehören unter andrem die letzten Bankjahresbelege inklusive der Wertschriftenverzeichnisse, Dividendengutschriften und Käufe und Verkäufe von Wertschriften, Einzahlungen für die dritte Säule sowie der Lohnausweis. Auch eventuelle Belege für die berufliche Weiterbildung legt man bereits unter dem Jahr in eine Mappe.

Zuerst die Zusatzblätter
Es ist von Vorteil wenn man zuerst das Zusatzblatt Wertschriftenverzeichnis ausfüllt. Haus- oder Wohnungseigentümer füllen anschliessend das Hilfsblatt Einkommen über "Einkünfte aus Liegenschaften inkl. Nutzniessung und Wohnrecht“ aus.

Anschliessend folgen die Hilfsblätter zu den Gewinnungs- und den übrigen Berufsauslagen, den Krankheitskosten, den Umschulungs- und Weiterbildungskosten sowie das Schuldenverzeichnis.


Beiträge abziehen

Abzugsfähig sind nebst den Pendlerkosten, Kosten für die auswärtige Verpflegung am Arbeitsplatz sowie Krankheits-, höhere Unfall- und Invaliditäts- oder Weiterbildungskosten und Unterhaltskosten für den Werterhalt der eigenen Immobilie.
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen  können ebenso abgezogen werden.

Die Unterschrift nicht vergessen
Nachdem die Angaben in den Zusatzblättern kontrolliert wurden, können sie nun definitiv in das Originalformular eingetragen werden. Wenn die erforderlichen Formulare unterschrieben sind, müssen Sie zusammen mit den Kopien von Quittungen oder Bestätigungen, der Steuerbehörde zugesandt werden.


Das wird teuer

Wer die Steuerklärung nicht einreicht, wird von der Behörde ermahnt und eine Busse wird ausgesprochen. In solchen Fällen erfolgt die Veranlagung nach Ermessen der Steuerbehörde. Sie bezieht sich dabei auf frühere Steuerklärungen oder schätzt den Steuerbetrag aufgrund von einer Annahme ihrer Lebensumstände ein. In beinahe allen Fällen fährt man damit schlechter, als wenn man die Steuererklärung fristgerecht einreicht.

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